Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten-Steuern vermeiden im Erbfall
Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten - Steuern vermeiden im Erbfall
lm Hinblick auf zukünftige Erbfälle stellt sich in der Familie die Frage, ob und in welcher Höhe eventuell Erbschaftsteuer anfallen könnte. Soweit eine oder zwei lmmobilien sich im Vermögen der Eltern befinden, besteht die Gefahr, dass die Kinder insbesondere dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn die Eltern ein sog. ,,Berliner Testament" haben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftsteuern kann unter anderem dadurch verhindert werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte auf eines oder mehrere ihrer Kinder übertragen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis darstellen, welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftsteuern bestehen und was die Beteiligten hierbei beachten müssen (Rückforderungsrechte, Ausgleichungspflichten, Pflichtteilsansprüche etc.). lm Anschluss an den Vortrag steht der Referent für eine Diskussion und lhre Fragen zur Verfügung.
Uwe Hartmann, Rechtsanwalt
Di, 28.03.2023, 19:00 Uhr
Bürgerhaus Renningen, Saal
5,00 € (Anmeldung erwünscht, Restkarten an der Abendkasse erhältlich)
Anmeldung
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