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Volkshochschule Leonberg - Herzlich willkommen (Foto: Dean Mitchell, istock)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Leonberg

1. Anmeldung/Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen der beiliegenden Anmeldekarte mit Einzugsermächtigung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung (schriftlich, online oder per Fax) kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer/-in und vhs zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Teilnehmervertrages. Sollte die Veranstaltung ausfallen, ausgebucht sein oder Änderungen notwendig werden, erfolgt eine Benachrichtigung durch die vhs. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung, wenn Sie sich persönlich oder über die Weitermeldeliste anmelden oder Ihre E-Mail-Adresse nicht vorliegt. Falls Sie trotz Angabe Ihrer E-Mail vor Kursbeginn keine Nachricht erhalten haben, fragen Sie unbedingt im Sekretariat der vhs nach. Auch bei einer Teilnahme ohne vorherige Anmeldung fallen die Kursentgelte in voller Höhe an. Für Lehrgänge, die sich über mehrere Semester erstrecken, kann die vhs im Programmheft eine Ratenzahlung ausweisen; dies gilt ebenso bei Studienfahrten.

Das Kursentgelt wird nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Ausnahmen sind beim Kurs vermerkt. Bankgebühren, die durch Verschulden der Teilnehmer entstehen, müssen von diesen getragen werden. Eintrittskarten für Vorträge sind an der Abendkasse erhältlich; hier ist keine Anmeldung erforderlich.

2. Entgelte

Die Entgelte sind jeweils angegeben und werden nach der vom Gemeinderat der Stadt Leonberg beschlossenen Entgeltordnung erhoben.

Kommt ein/e Teilnehmer/-in der Verpflichtung zur Zahlung nicht nach, so ergeht eine Zahlungsaufforderung. Für die nachfolgenden Mahnungen ist ein Bearbeitungsentgelt von jeweils 5,00 € fällig.

3. Ermäßigung

Folgende Ermäßigungen sind möglich:

  • 50 % für Inhaber/-innen eines Familien-/Teilhabepasses aus Leonberg und Rutesheim (entsprechend den dort gültigen Richtlinien);

  • 20 % für Schüler/-innen, Vollzeitstudierende, Auszubildende (bis zum 27. Lebensjahr) sowie Schwerbehinderte (ab 80 %).

Die Ermäßigung muss durch Vorlage eines gültigen Berechtigungsnachweises für jedes Semester neu beantragt werden. Bei schriftlicher Anmeldung muss eine Kopie gleichzeitig beiliegen. Eine nachträgliche Berücksichtigung der Ermäßigung ist nicht möglich.

Die/der Teilnehmer/-in erhält immer die für ihn/sie günstigste Ermäßigung (keine Kumulation!).

Bei Kursen, die mit "K" gekennzeichnet sind (Kinder- und Jugendkurse), ist nur die Familien-/Teilhabepass-Ermäßigung möglich. Auf Sachkosten (Material, Lebensmittel, Bücher etc.), Teilnahmebescheinigungen, Studienfahrten und -reisen und bei Vorträgen wird keine Ermäßigung gewährt.

Bei der Anmeldung per E-Mail bzw. über Internet ist die Ermäßigung grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Mindestteilnehmerzahl

Kurse werden in der Regel bei einer Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen durchgeführt. Bei Kursen mit zu geringer Teilnehmerzahl, die auf Wunsch der Teilnehmer/-innen durchgeführt werden, muss ein kostendeckender Entgeltaufschlag erhoben werden bzw. eine Reduzierung der Unterrichtseinheiten erfolgen. (Kommen nach Festsetzung der Aufzahlung weitere Teilnehmer/-innen hinzu, bleibt die Erhöhung davon unberührt).

Kurse, die mit „Kleingruppe“ im Programmheft ausgeschrieben werden, sind für 5-7 Personen konzipiert und gesondert kalkuliert.

5. Ausfall von Kursen

Die vhs kann wegen zu geringer Anmeldezahl, Ausfall eines Kursleiters oder anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe, eine Veranstaltung ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Vorübergehender Unterrichtsausfall wird durch Plakataushang bekanntgegeben. Diese Termine werden üblicherweise im Anschluss an das geplante Kursende nachgeholt. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt (bitte örtliche Festlegungen der Ferienregelung beachten).

6. Rücktritt eines Teilnehmers

Die Rücktrittserklärung, die in schriftlicher Form ausschließlich bei der vhs-Geschäftsstelle – unter Rückgabe der Teilnahmekarte – erfolgen muss, ist bei Wochenendver­an­staltungen bis 10 Tage vor Kursbeginn, d.h. bis spätestens Mittwoch der vorhergehenden Woche, bei allen anderen Veranstaltungen bis 7 Tage vor Kursbeginn (soweit keine Sonderregelungen vereinbart sind), möglich.

Wochenendveranstaltungen sind Kurse, die freitags (ab 17.00 Uhr), samstags und/oder sonntags beginnen bzw. stattfinden. Bei fristgerechter Abmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Es wird ein Abmeldeentgelt von 5,00 fällig. Bei späterem Rücktritt durch den/die Teilnehmer/-in ist eine Entgelterstattung nicht möglich. Das gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Teilnehmer/-in kurzfristig (kürzer als 10 bzw. 7 Tage vor Kursbeginn) anmeldet. Bei längerfristigen Lehrgängen ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.06. bzw. 31.12. für das darauffolgende Semester möglich. Die Entgelte sind bis zum Ablauf des Kündigungstermines zu zahlen. Bei Studienfahrten und -reisen gelten besondere Rücktrittsbedingungen.

7. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des jeweils gültigen Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die/der Kursleiter/-in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Entgegen der Ankündigung im Programmheft, kann die vhs auch eine/n andere/n Kursleiter/-in mit der Durchführung beauftragen. Im Übrigen behält sich die vhs notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor.

8. Teilnahmebescheinigungen

Teilnehmer/-innen, die einen Kurs regelmäßig besucht haben (mindestens 80 % der Kurszeit) können nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Sie erhalten diese bei Abholung kostenlos oder gegen Gebühr bei Zusendung. Die Teilnahmebescheinigung muss vor Ablauf des jeweiligen Semesters bei der vhs-Geschäftsstelle beantragt werden.

9. Haftung

Die Haftung der vhs, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Haftungsanspruch ist auf die Höhe des jeweiligen Kursentgelts beschränkt.

Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

Eltern haften für ihre Kinder bei Personen- oder Sachschäden während des Unterrichts. Bitte achten Sie darauf, dass bei Kinderkursen die Kinder erst unmittelbar vor Kursbeginn erscheinen und nach Kursende umgehend abgeholt werden. Eine Aufsichtspflicht in den Pausen besteht seitens der vhs nicht.

10. Studienfahrten/Studienreisen

Bei diesen Veranstaltungen tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf. Daher können hier keine Ermäßigungen gewährt werden. Es gelten die üblichen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger.

11. Koch- und Backkurse

Zusammen mit dem Kursentgelt wird ein Abschlag auf die Lebensmittelkosten abgebucht, der neben dem Kursentgelt ausgewiesen ist. Auf diesen Abschlag gibt es keine Ermäßigung! Die genaue Abrechnung erfolgt im Kurs.

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