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Hartz IV

Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II:

Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt. Hinter dieser Neuerung verbergen sich unter anderem auch die Leistungen des Arbeitslosengeldes II, die fälschlicherweise oft mit dem umgangssprachlichen Begriff „Hartz IV“ gleichgesetzt werden. ALG II erhalten Personen, die
  • mindestens 15 und noch nicht 65 Jahre alt,

  • erwerbsfähig und

  • hilfebedürftig sind sowie

  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zuständigkeit:

Die Arbeitsgemeinschaft "JobCenter Landkreis Böblingen" setzt sich zusammen aus Vertretern der Arbeitsagentur Stuttgart und dem Landkreis Böblingen.

Wissenwertes zu den Dienstleistungen, Formulare und Informationen finden Sie unter: http://www.jobcenter-landkreisbb.de

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Arbeitslosigkeit / Arbeitslosengeld

Bildungs- und Teilhabepaket