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Lotterien und Glückspiele
... zur Zeit inaktiv ...
Zuständigkeiten:
Für das gewerbliche Spiel nach der Gewerbeordnung ist das Ordnungsamt, Gewerbestelle, zuständig.
Hierzu gehören folgende Aufgaben:
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Automatenaufstellerlaubnis)
- Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte
- Spielhallenerlaubnis
Für kleinere Lotterien und Ausspielungen sowie Gewinnsparen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 86, Lotterie- und Glücksspielrecht, zuständig.