Führerscheinantrag abgeben
Zuständige Stelle: Führerscheinstelle des Landkreises Böblingen
Zuständige Stelle für die Beratung und Bearbeitung von Führerscheinanträgen ist die Führerscheinstelle des Landkreises Böblingen. Den vollständig ausgefüllten Führerscheinantrag senden Sie daher bitte direkt an:Landratsamt Böblingen
Führerscheinstelle
Parkstr. 16
71034 Böblingen
Alternativ können vollständige Führerscheinanträge zur Weiterleitung an das Landratsamt Böblingen auch beim Bürgeramt und in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Eine fachliche Beratung ist in Leonberg und den Leonberger Ortsteilen nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen, Gebühren & weiterführende Informationen
Führerscheinanträge sowie Informationen zu anfallenden Gebühren und den beizufügenden Unterlagen erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer Fahrschule oder bei der Führerscheinstelle des Landkreises Böblingen.
Für eine eventuell notwendige Einholung eines Führungszeugnisses fallen weitere Gebühren bei der Stadt Leonberg an.
Erneuerung von Führerscheinen
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Böblingen.