Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023
In diesem Jahr werden wieder ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Aufgabe der Stadt Leonberg ist es dabei, dem Amtsgericht Leonberg eine bestimmte Anzahl geeigneter Personen für die Schöffenwahl in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene vorzuschlagen. Eine Wahlkommission des Amtsgerichts wählt dann aus diesen Vorschlägen die Schöffinnen und Schöffen. Interessierte deutsche Staatsangehörige zwischen 25 und 69 Jahren (Stichtag 01.01.2024), die in Leonberg wohnen, können sich für dieses Amt zur Verfügung stellen.
Bewerbungsfrist abgelaufen
Die Bewerbungsfrist ist am 16. März 2023 abgelaufen. Wir freuen uns sehr, dass mehr als 100 Bewerbungen eingegangen sind.
Zum weiteren Ablauf
Die Präsidenten der Landgerichte haben den Amtsgerichten und Kommunen die Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen mitgeteilt. Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat daraufhin in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl beschlossen.
In diese Vorschlagsliste kann ab dem 22. Mai 2023 eine Woche lang öffentlich Einsicht genommen werden. Innerhalb der Woche danach besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen Personen auf der Vorschlagsliste einzulegen. (Details siehe "Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl" unten).
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste beim Amtsgericht eingereicht. Der Auswahlprozess durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht muss bis spätestens 10. November 2023 abgeschlossen sein.
Die nächste Amtszeit startet am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
Ab 22. und bis 28. Mai finden Sie hier die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
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Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Aufgaben und Anforderungen
Die Aufgabe von Schöffen ist es, zusammen mit einem Berufsrichter ein gerechtes Urteil zu fällen.
Folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt:
- Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
- Soziales Verständnis
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- Berufliche Erfahrung
- Logisches Denkvermögen und Intuition
- Gerechtigkeitssinn
- Vorurteilsfrei auch in extremen Situationen
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffinnen und Schöffen
Darüber hinaus müssen Schöffinnen und Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen.
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Leonberg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Leonberg und den Strafkammern des Landgerichts Stuttgart.
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat in der Sitzung am 03.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Leonberg gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05. bis 26.05.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort:
Empfang Rathaus (EG), Belforter Platz 1, 71229 Leonberg, zu diesen Zeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr
aus. Die Vorschlagsliste kann hier auf dieser Seite auch online eingesehen werden bis einschließlich 28. Mai 2023.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung bis einschließlich 06.06.2023 schriftlich (Stadtverwaltung Leonberg, Abt. Organisation, Belforter Platz 1, 71229 Leonberg) oder zu Protokoll (Ort: Empfang Rathaus, Belforter Platz 1, 71229 Leonberg) in den oben genannten Zeiträumen Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text siehe Gerichtsverfassungsgesetz) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffen.de sowie www.schoeffenwahl.de.