Stadt Leonberg übernimmt 472.500 Euro für die Sanierung des Kirchturms der Stadtkirche
Knapp eine Million Euro kostet es, den Kirchturm der Leonberger Stadtkirche auf Vordermann zu bringen. Eine Summe, die die evangelische Kirche Leonberg nicht allein stemmen kann. Neben zahlreichen Spenden und Benefizkonzerten hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür entschieden, die Hälfte der Gesamtkosten für die Sanierung zu übernehmen. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.
Der Kirchturm der Stadtkirche muss saniert werden. | © Evangelisches Dekanatamt Leonberg
Charakteristisches Kulturdenkmal
Die evangelische Stadtkirche Leonberg gehört zu den ältesten Bauwerken Leonbergs. Sie ist ein eingetragenes Kulturdenkmal und prägt mit ihrem charakteristischen Turm über 140 Metern Höhe nachhaltig das Stadtbild. Deshalb hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, dem Antrag der evangelischen Gesamtkirchengemeinde zu folgen und 472.500 Euro für die Sanierung des Kirchturms bereitzustellen. Insgesamt werden die Arbeiten rund eine Million Euro kosten.
Auch für Oberbürgermeister Martin Georg Cohn ist der finanzielle Beitrag der Stadt wichtig: "Die Sanierung des Kirchturms ist die richtige Entscheidung vor allem mit Blick auf die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde."
Vor einem Jahr entfernte ein Steinmetz während der Begutachtung des Kirchturms rund 300 Kilogramm lose Steine. Der Oberkirchenrat kam nach einer Bauberatung im Oktober 2021 zu dem Schluss, dass eine Sanierung des Kirchturms dringend notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Neben den 472.500 Euro der Stadt beteiligen sich auch das Landesamt für Denkmalpflege, die evangelische Landeskirche Württemberg mit gut 165.000 Euro sowie der Kirchenbezirk mit rund 47.000 Euro an den Kosten. Die Restsumme von rund 250.000 Euro trägt die Kirchengemeinde selbst.
Hintergrund ist eine 130 Jahre alte Vereinbarung
Die rechtliche Grundlage für die kommunale Beteiligung bildet Artikel 47 des "Gesetzes, betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten" aus dem Jahr 1887 mit geringfügigen Anpassungen aus dem Jahr 1924. Dieses Gesetz berücksichtigte die damalige Funktion von Kirchtürmen, -uhren und -glocken, die neben der kirchlichen auch eine weltliche Aufgabe hatten: Im Kriegs- und Feuerfall war der Kirchturm Ausguck, die Glocken wurden als Alarmglocken genutzt. Zudem dienten sie der zeitlichen Orientierung.
Demzufolge sei die bürgerliche Gemeinde verpflichtet, einen "dem Maße dieser Benützung entsprechenden Anteil an den Kosten der Instandhaltung dieser Gegenstände zu übernehmen. Als Kosten der Instandhaltung gelten auch die Kosten der Erneuerung oder Erweiterung, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung oder ein abweichendes Herkommen besteht."
Für Leonberg und seine Teilorte konkretisiert wurde der Beteiligungsanteil in mehreren sogenannten Kirchenvermögensausscheidungsurkunden Ende des 19. Jahrhunderts. Festgelegt wurde für die Teilorte Gebersheim, Warmbronn und Höfingen eine kommunale Beteiligung von 50 Prozent an etwaigen Sanierungskosten für Kirchtürme. Die Stadtkirche wurde damals allerdings ausgenommen. Der Grund damals war neben der hohen Finanzkraft der Kirche im damaligen Oberamt möglicherweise die Tatsache, dass das Alte Rathaus am Marktplatz über eine Uhr verfügt.