Wahlen
Wahlen in Leonberg
Termine der nächsten Wahlen
- Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021
Quelle: https://www.landtagswahl-bw.de/ - Bundestagswahl am 26. September 2021
Quelle: www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html
Online den Wahlschein für die Briefwahl zur Landtagswahl 2021 beantragen
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Wahlrecht direkt am Wahltag bzw. im vorgesehenen Wahllokal auszuüben, können Sie als Leonberger Wählerin oder Wähler über das Internet einen Wahlscheinantrag stellen.
Dafür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden in Leonberg seit Ende Januar 2021 mit der Post zugestellt.
Der Service zum Online-Wahlscheinantrag steht Ihnen bis Donnerstag, 11. März 2021 um 12 Uhr zur Verfügung.
Datenschutzrechtlicher Hinweis zum Online-Wahlscheinantrag
Wenn Sie den Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Hinweis zum Link in der Wahlbenachrichtigung
Liebe Leonbergerinnen und Leonberger,
bei den Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2021 hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Es wurde versehentlich ein falscher Link aufgedruckt. Bitte entschuldigen Sie das Versehen.
Der korrekte Link lautet www.Leonberg.de/Landtagswahl2021.
Ihre
Stadtverwaltung Leonberg
Wahlscheinantrag auf anderem Weg stellen
Alternativ können Wahlscheinanträge auch per E-Mail unter Angabe von Geburtsdatum und Wählernummer an wahl@leonberg.de oder mündlich (durch persönliche Vorsprache) gestellt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Ergebnisse zurückliegender Wahlen
Kommunalwahlen 2019
Gemeinderatswahl in Leonberg
Ortschaftsratswahlen in Leonberg
Kreistagswahl
Europawahl
Kommunalwahlen 2014
Gemeinderatswahl in Leonberg
Ortschaftsratswahlen in Leonberg
Kreistagswahl
Oberbürgermeisterwahlen in Leonberg
Allgemeine Informationen für Parteien oder Wählergruppen
Gruppenauskunft
Informationen zu "Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen" hält das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de für Sie bereit.
Gegen die Erteilung einer Gruppenauskunft kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie jeweils im zeitlichen Zusammenhang auf unserer Sonderseite sowie im Amtsblatt.
Plakatierung
Unser Service vor Ort
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Hinweise zur Bezahlung
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.