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Personalausweis

Zusatzinformationen

Beantragen können Sie Ihren Personalausweis nur persönlich beim Bürgeramt oder den Ortschaftsverwaltungen Höfingen, Warmbronn und Gebersheim. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
 
Wenn sich Ihre Adresse ändert, muss der Personalausweis entsprechend geändert werden. Bei allen anderen Änderungen - z.B. bei geändertem Familiennamen - ist ein neuer Ausweis nötig.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.


Befreiung von der Ausweispflicht

Ausführliche Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Das Formular finden Sie auf dieser Seite unten.


Vorläufiger Personalausweis


Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Personalausweis für Sie ausstellen. Er wird sofort ausgestellt und gilt drei Monate.

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.



Bringen Sie immer mit

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm (nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie: Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme und Fotoqualität.

UND

  • Ihren bisherigen Pass ODER
  • Ihren Personalausweis ODER
  • Ihre Geburtsurkunde

Bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:

Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Kinder oder Jugendliche müssen zum Antrag immer persönlich erscheinen, da ihre Identität geprüft werden muss.

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.


Gebühren


Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion


Auskunftsservice Ausweis

Online-Terminbuchung


Terminvereinbarung

Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen einen Termin online oder fragen Sie vorab einen Termin an.

So holen Sie Ihren neuen Ausweis ab

Nach Erhalt des PIN-Briefes und ggfs. der E-Mail-Benachrichtigung können Sie Ihren neuen Ausweis bei uns abholen. Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit und beachten Sie die folgenden Hinweise des Bürgeramts und der Ortschaftsverwaltungen:

Nur mit Termin abholen in Leonberg
Der Besuch des Bürgeramts im alten Rathaus auf dem Marktplatz, somit auch das Abholen des Ausweises, ist ab sofort nur noch nach Terminvereinbarung möglich, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Angelegenheiten von Geflüchteten aus der Ukraine viel beschäftigt sind. Hier können Sie online einen Termin buchen.

Ohne Termin abholen in Gebersheim und Höfingen
In den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim und Höfingen können Sie den Personalausweis ohne vorherige Terminvereinbarung abholen. Es kann allerdings vor Ort auch zu längerer Wartezeit kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Nur mit Termin abholen in Warmbronn
In Warmbronn kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Wartebereich nicht genug Abstand gehalten werden. Darum ist hier eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.


PIN zurücksetzen / Online-Ausweisfunktion aktivieren

Für das Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Zurücksetzen oder Anfordern einer neuen PIN benötigen Sie einen Code. Diesen können Sie kostenlos unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de bei der Bundesdruckerei bestellen und sich per Post zusenden lassen. Um eine sichere Identifizierung bei der Zustellung zu gewährleisten, wird der PIN-Rücksetzbrief per Postident-Verfahren an die Meldeadresse zugestellt.  

Das benötigen Sie

Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte
  • ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie
  • eine Meldeadresse in Deutschland.

Dieser Web-Service kann derzeit nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden.

Über die Online-Ausweisfunktion

Der digitale Identitätsnachweis wird für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet benötigt. Die Freigabe der Daten des im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte hinterlegten Daten erfolgt mit einer sechsstelligen PIN. In der Regel wird kein Karteleser benötigt, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können. 

Weitere Informationen über den Online-Ausweis und über 160 Anwendungsbeispiele gibt es im www.personalausweisportal.de des BMI. 

Weiterführende Informationen

Dokumente