Sie können Ihren neuen Reisepass dort abholen, wo Sie ihn beantragt haben. Bitte bringen Sie ggfs. Ihren alten Reisepass mit.
Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist während der Öffnungszeiten im Bürgeramt und den Ortschaftsverwaltungen ohne Termin möglich.
Beantragen können Sie einen Reisepass nur persönlich beim Bürgeramt Leonberg oder den entsprechenden Ortschaftsverwaltung Höfingen, Gebersheim oder Warmbronn. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.
Reisepässe können nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Pass ausgestellt.
Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, dann kann dieser nachträglich im Pass geändert werden. Bei allen anderen Änderungen wird ein neuer Reisepass ausgestellt.
Der 48-Seiten-Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig (innerhalb von 4 - 5 Werktagen) einen Reisepass benötigen.
Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Reisepass für Sie ausstellen. Er ist im Gegensatz zum regulären Pass nur ein Jahr gültig.
Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
UND
Bei Minderjährigen zusätzlich:
Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg
Weitere Informationen zu dieser Leistung finden Sie auch bei diesen Leistungen: