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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Antrag online, persönlich oder schriftlich möglich


Sie können Ihre Anfrage
online, persönlich oder schriftlich, also per Post oder E-Mail an das Bürgeramt Leonberg oder an die Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen oder Warmbronn stellen. Bitte beachten Sie hierbei unsere Datenschutzhinweise.


Meldebescheinigung online 

Beim Online-Antrag erhalten Sie die Meldebescheinigung kostenlos in Ihr service-bw-Postfach. Eine Registrierung auf service-bw.de und die Online-Ausweisfunktion sind erforderlich.

zur Online-Bestellung von Meldebescheinigungen


Bei schriftlicher Anfrage

Teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten mit und fügen Sie Ihrer Anfrage eine Ausweiskopie und den Zahlungsbeleg bei.

Die Gebühr in Höhe von 7,50 € ist mit der Antragstellung auf ein Konto der Stadt Leonberg zu überweisen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft und Ihren Namen an".

Bitte beachten Sie
Aufgrund des hohen Antrags- und Anfrageaufkommens kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei schriftlichen Anträgen per Post oder E-Mail. Wir bitten um Verständnis. Wenn möglich, nutzen Sie bitte die Online-Bestellung.


Bevollmächtigung

Es ist möglich, eine Person zur Beantragung einer Meldebescheinigung zur bevollmächtigen. Bitte geben Sie dafür der Person eine Vollmacht und eine Ausweiskopie von Ihnen mit.

Schriftliche Anträge bitte an die angegebene Anschrift oder per Mail an das Bürgeramt. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung

Dokumente


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