Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen. D. h. das Abwasser über einen Kanal, sogenannte Grundstücksentwässerungskanal, an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser.
Kläranlagen behandeln das Abwasser und leiten es in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer. Mischwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) wird in den Regenüberlaufbecken gereinigt.
Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf. Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.