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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussfassung des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat die verantwortungsvolle Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, die für die Zukunft Leonbergs von grundlegender Bedeutung sind.
 
Diese Entscheidungen werden in Form von Beschlüssen getroffen, entweder durch Abstimmung oder Wahl. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
 
Der Oberbürgermeister ist stimmberechtigt, nicht jedoch die Beigeordneten. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn nicht durch Gesetz eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist (z.B. kann die Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beschlossen werden).
 
Wahlen werden grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Es kann offen gewählt werden, wenn dem kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht.

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