Gewerbezentralregister

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können für verschiedene Zwecke beantragt werden.

Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke

Ein Gewerbezentralregisterauszug wird persönlich mit Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beantragt.

Gewerbezentralgeisterauszug für eine Behörde

Wird der Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde benötigt, gelangt er per Post nicht zum Antragsteller, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.

Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma

Wird ein Gewerbezentralregisterauszug über die Firma benötigt, kann der Antrag nur durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Außerdem ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.

Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde

Wird der Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde benötigt, gelangt es per Post nicht zum Geschäftsinhaber, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.

Gebühren

Egal, welchen Auszug Sie aus dem Gewerbezentralregister benötigen und auf welchem Weg Sie diesen beantragen, die Gebühr muss jeweils bei der Beantragung bezahlt werden. Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die Zustellung dauert ca. 8 bis 10 Tage.

Unser Service vor Ort

Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:

Ortschaftsverwaltung Gebersheim

Ortschaftsverwaltung Höfingen

Ortschaftsverwaltung Warmbronn

Hinweise zur Bezahlung

Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.

Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Online-Service

Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:

Mit dem neuen Personalausweis können Sie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen:
Auszüge Gewerbezentralregister online


Dafür brauchen Sie:

  • einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (deutsche bzw. ausländische Mitbürger) den elektronischen Aufenthaltstitel mit entsprechender Funktion oder die eID-Karte (EU-Bürger) sowie die AusweisApp2
  • ein geeignetes Smartphone oder passendes Kartenlesegerät
  • online bezahlen können Sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay"