Gewerbezentralregister
Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke
Gewerbezentralgeisterauszug für eine Behörde
Wird der Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde benötigt, gelangt er per Post nicht zum Antragsteller, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.
Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug über die Firma benötigt, kann der Antrag nur durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Außerdem ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.
Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde
Gebühren
Egal, welchen Auszug Sie aus dem Gewerbezentralregister benötigen und auf welchem Weg Sie diesen beantragen, die Gebühr muss jeweils bei der Beantragung bezahlt werden. Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die Zustellung dauert ca. 8 bis 10 Tage.
Unser Service vor Ort
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Hinweise zur Bezahlung
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Online-Service
Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:
Mit dem neuen Personalausweis können Sie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen:
Auszüge Gewerbezentralregister online
Dafür brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (deutsche bzw. ausländische Mitbürger) den elektronischen Aufenthaltstitel mit entsprechender Funktion oder die eID-Karte (EU-Bürger) sowie die AusweisApp2
- ein geeignetes Smartphone oder passendes Kartenlesegerät
- online bezahlen können Sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay"