Landesfamilienpass

In der Wohngeldbehörde, sowie in den Ortschaftsverwaltungen erhalten Sie den Landesfamilienpass.

Derzeit können Familien damit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Den Landesfamilienpass erhalten

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.

  • Familien, die Bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Informationen

Unser Service vor Ort

Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:

Ortschaftsverwaltung Gebersheim

Ortschaftsverwaltung Höfingen

Ortschaftsverwaltung Warmbronn