Landesfamilienpass
In der Wohngeldbehörde, sowie in den Ortschaftsverwaltungen erhalten Sie den Landesfamilienpass.
Derzeit können Familien damit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.Den Landesfamilienpass erhalten
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
- Familien, die Bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen
Unser Service vor Ort
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen: