Gewerbezentralregister
Terminanfrage Bürgeramt
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Gewerbezentralregisterauszug online
Mit der eID-Funktion des Personalausweises können Sie den Auszug online beantragen.
Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke
Ein Gewerbezentralregisterauszug wird persönlich mit Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beantragt.
Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde
Wird der Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde benötigt, gelangt er per Post nicht zum Antragsteller, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.
Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug über die Firma benötigt, kann der Antrag nur durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Außerdem ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.
Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde
Wird der Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde benötigt, gelangt es per Post nicht zum Geschäftsinhaber, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.
Auszug aus dem Gewebezentralregister online beantragen
Mit dem neuen Personalausweis können Sie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen: www.fuehrungszeugnis.bund.deDafür brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion bzw. für ausländische Mitbürger ohne deutschen Personalausweis ein elektronischer Aufenthaltstitel mit entsprechender Funktion
- ein passendes Kartenlesegerät
- online bezahlen können Sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay"
Gebühren
Egal, welchen Auszug Sie aus dem Gewerbezentralregister benötigen und auf welchem Weg Sie diesen beantragen, die Gebühr muss jeweils bei der Beantragung bezahlt werden. Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die Zustellung dauert ca. 8 bis 10 Tage.
Informationen zu den Gebühren erhalten Sie im Service Portal des Landes Baden-Württemberg.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Link zu service-bw
Weiterführende Informationen zu diesem Stichwort finden Sie im Service-Portal des Landes Baden-Württemberg:Stichwort Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Service BW finden
Unser Service vor Ort
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Hinweise zur Bezahlung
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.