Per E-Mail haben Sie die Möglichkeit, schnell und einfach Kontakt mit uns aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpersonen, im Bürgerservice, beim jeweiligen Thema sowie über die Suchfunktion (Volltextsuche).
Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:
Für die digitale datenschutzkonforme Übermittlung Ihrer Daten stellen wir Ihnen folgende geschützte Kommunikationswege bereit:
Geschützte digitale Kommunikation und Abwicklung von Anträgen ist zudem über die von der Stadt Leonberg angebotenen Online-Dienste sowie Anträge über intelligente Antragsassistenten (z.B. unter Leonberg.de/Urkundenbestellen) auf Leonberg.de und Service-BW.de möglich.
Soweit lediglich Formulare zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt werden, können diese als Datei-Anhang über die hier genannten sicheren digitalen Kommunikationswege an die Stadt Leonberg übermittelt werden.
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden Württemberg (LVwVfG),zu ersetzen (sogenannte schriftformersetzende elektronische Form), es sei denn diese Rechtsvorschrift selbst schließt das aus.
§ 36a Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB 1),
§ 87a Abgabenordnung (AO) und
§ 110c Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) in Verbindung mit § 32a Strafprozessordnung (StPO)
3.1.1 Übersicht der Behördenkonten der Stadt Leonberg auf Service-BW.de
Die Stadt Leonberg hat für unterschiedliche Anliegen verschiedene Behördenkonten eingerichtet:
Zentrales Behördenkonto:
- Stadt Leonberg
An das zentrale Behördenkonto können alle Nachrichten gesendet werden, die an keines der nachfolgenden Behördenkonten gesendet werden sollen. Ihre Nachricht wird von der zentralen Poststelle digital an die zuständige Stelle im Haus weitergeleitet.
Zusätzlich wird das zentrale Behördenkonto als sogenanntes besonderes Behördenpostfach (beBPo, vgl. 3.2) betrieben.Weitere Behördenkonten der Stadt Leonberg:
- Stadt Leonberg, Abteilung Ordnung
- Stadt Leonberg, Abteilung ServiceBüroBauen
- Stadt Leonberg, Abteilung Steuern und Abgaben
- Stadt Leonberg, Ausländeramt
- Stadt Leonberg, Baulast
- Stadt Leonberg, Bußgeldstelle
- Stadt Leonberg, Bürgeramt
- Stadt Leonberg, Denkmalschutz
- Stadt Leonberg, Friedhofsverwaltung
- Stadt Leonberg, Gewerbeamt und Marktwesen
- Stadt Leonberg, Gutachterausschuss
- Stadt Leonberg, Ortschaftsverwaltung Gebersheim
- Stadt Leonberg, Ortschaftsverwaltung Höfingen
- Stadt Leonberg, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
- Stadt Leonberg, Personalabteilung
- Stadt Leonberg, Referat für Wirtschaftsförderung und Citymanagement
- Stadt Leonberg, Stadtwerke
- Stadt Leonberg, Standesamt
- Stadt Leonberg, Straßenverkehrsbehörde
- Stadt Leonberg, Team E-Government
- Stadt Leonberg, Tiefbauamt
- Stadt Leonberg, Waffenrecht / Sprengstoffwesen
- Stadt Leonberg, Wohngeldstelle
- Stadt Leonberg, Zentrale Dienste
3.1.2 Was benötigen Sie zur Kommunikation mit den Behördenkonten?
Um Nachrichten oder ein Dokument an ein Behördenkonto senden zu können, benötigen Sie ein eigenes Servicekonto auf Service-BW.de. Damit erhalten Sie Zugriff auf das Adressbuch der öffentlich adressierbaren Servicekonten. Dies erfordert eine Registrierung auf Service-BW.de.
3.1.3 Technische Rahmenbedingungen und Standards für elektronische Dokumente
Ihre Dokumente, die Sie über die Behördenkonten einreichen, können folgenden Dateiformate aufweisen:
Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Word für Windows (*.docx)
Excel für Windows (*.xlsx)
Portable Document Format (*.pdf)
Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
Portable Network Graphics (*.png)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Bitmap Pictures (*.bmp)
Andere Dateiformate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der adressierten Stelle zulässig. In sämtlichen Dateiformaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) enthalten sein. Sämtliche Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Leonberg nur als nicht selbst-entpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
3.1.4 Anforderungen an schriftformersetzende Kommunikation
Die Behördenkonten im Serviceportal BW können schriftformersetzend genutzt werden.Um die schriftformersetzende elektronische Form zu erfüllen, müssen Sie Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar ermöglicht, ist nicht zulässig.
Jedes Dokument muss eigenständig qualifiziert elektronisch signiert sein. Das heißt mehrere Dokumente dürfen nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Weitere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie hier: Bundesnetzagentur - Fragen & Antworten
3.1.5 Hinweis zum elektronischen Widerspruch
Wenn Sie ein Behördenkonto nutzen möchten, um einen wirksamen Widerspruch oder Einspruch gegen einen Bescheid der Stadt Leonberg einzulegen, müssen Sie die Anforderungen der schriftformersetzenden elektronischen Form erfüllen. In Ihrem Dokument sollten auch folgende Angaben enthalten sein, damit Ihr Widerspruch oder Einspruch zugeordnet werden kann:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
- die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Widerspruch begründen und weitere Angaben machen, die aus Ihrer Sicht für das Widerspruchsverfahren relevant und wichtig sind.
3.2.1 Was benötigen Sie zur Kommunikation mit dem "beBPo"?
Um ein Dokument an das besondere Behördenpostfach senden zu können, müssen Sie über ein eigenes besonderes elektronisches Postfach mit Zugriff auf das SAFE-ID Verzeichnis der Justiz verfügen, zum Beispiel über ein besonderes Anwaltspostfach (beA) oder ein besonderes Notarpostfach (beN) oder ein besonderes Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Dies erfordert eine Freischaltung durch die für Sie zuständigen Stelle. Die Freischaltung kann nicht die Stadt Leonberg vornehmen.
Die SAFE-ID des besonderen Behördenpostfachs der Stadt Leonberg finden Sie im SAFE-ID Verzeichnis der Justiz unter dem Namen "Stadt Leonberg".
3.2.2 Technischen Rahmenbedingungen und Standards für das elektronische Dokument
Ihre Dokumente, die Sie über das besondere Behördenpostfach einreichen, müssen den technischen Rahmenbedingungen in Kapitel 2 bzw. § 14 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) in Verbindung mit den technischen Standards der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB) entsprechen.
ERVV: https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/
ERVB: https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
3.2.3 Anforderungen an schriftformersetzende Kommunikation
Das besondere Behördenpostfach (beBPo) kann schriftformersetzend genutzt werden.
In allen Verfahren (außer in Bußgeldverfahren) müssen Sie Ihr Dokument, um die schriftformersetzende elektronische Form zu erfüllen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar ermöglicht, ist nicht zulässig.
Jedes Dokument muss eigenständig qualifiziert elektronisch signiert sein. Das heißt mehrere Dokumente dürfen nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Weitere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie hier: Bundesnetzagentur - Fragen & Antworten
In Bußgeldverfahren genügt eine einfache Signatur, vgl. § 110c OWiG in Verbindung mit § 32a Abs. 4 Nr. 2 StPO.
3.2.4 Hinweis zum elektronischen Widerspruch
Wenn Sie das besondere Behördenpostfach nutzen möchten, um einen wirksamen Widerspruch oder Einspruch gegen einen Bescheid der Stadt Leonberg einzulegen, müssen Sie die Anforderungen der schriftformersetzenden elektronischen Form erfüllen.
In Ihrem Dokument sollten auch folgende Angaben enthalten sein, damit Ihr Widerspruch oder Einspruch zugeordnet werden kann:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
- die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Widerspruch begründen und weitere Angaben machen, die aus Ihrer Sicht für das Widerspruchsverfahren relevant und wichtig sind.