In städtischen Gebäuden: Pflicht zur Nutzung medizinischer Masken
Dazu gehören OP-Masken, Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2.
Anlehnung an die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz
In Anlehnung an die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Montag, den 18. Januar ist es für alle Personen - Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte - ab sofort Pflicht, im Rathaus und den Ortschaftsverwaltungen sowie anderen städtischen Gebäuden eine medizinische Maske zu tragen.
Dazu gehören OP-Masken, Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2.
Geöffnet mit Terminvergabe
Die Rathäuser und Ortschaftsverwaltungen sind aktuell weiterhin mit Terminvergabe geöffnet.