Aufenthaltstitel ukrainischer Bürgerinnen und Bürger in Leonberg, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis 4. März 2025 verlängert. Es ist keine Vorsprache bei der Stadtverwaltung notwendig.
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Bisher waren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) der aus der Ukraine geflüchteten Personen noch bis Montag, 4. März 2024, gültig. Eine neue Bundesverordnung hat die automatische Verlängerung ermöglicht. Demnach gelten die Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen, bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.
Dies bedeutet, dass keine Vorsprache beim Ausländeramt notwendig ist, wenn der Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 gültig ist.