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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Mit der Warn-App NINA bei einer Katastrophe gut informiert

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Etwa wenn es brennt oder Hochwasser auftritt, müssen Betroffene sofort reagieren. Auch wenn der Strom für Tage ausfällt, sollte ein Vorrat im Haus sein. Um für solche Situationen gut gerüstet zu sein, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger immer wieder darüber informieren, was in Notsituationen zu tun ist und was vorbereitend getan werden kann. Im ersten Teil der Serie informieren wir über die Warn-App NINA. 

Mit der Warn-App NINA werden Bürgerinnen und Bürger über alle Gefahrenlagen informiert.

Mit der Warn-App NINA werden Bürgerinnen und Bürger über alle Gefahrenlagen informiert.  | © Sebastian Küster

 

App für Warnmeldungen

Die bundesweite Warn-App NINA ist eine Notfall-, Informations- und Nachrichten App. Über das Programm für Smartphones erhalten Bürgerinnen und Bürger wichtige Warnmeldungen für Katastrophen wie etwa einen Großbrand. Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen sind in die Warn-App integriert. Bereits 10 Millionen Personen nutzen NINA. Im Landkreis Böblingen kam die App beispielsweise im Dezember 2020 beim Brand im Restmüllheizkraftwerk in Böblingen zum Einsatz, als giftiger Rauch in Richtung Wohngebiete zog. Auch für Trinkwasserverunreinigungen oder sonstige Gefahrenmeldungen wird die Warnapp im Landkreis eingesetzt. 

Orte abonnieren

In der App lassen sich ganz einfach Gebiete und Orte abonnieren, für die eine Warnung bei Gefahr versendet werden soll. Dazu können Landkreise, Gemeinden oder Umkreise um einen oder mehrere frei wählbare Orte ausgewählt werden. Auf Wunsch warnt NINA auch für den Standort, an dem man sich aktuell befindet.

Die Ansicht "Meine Orte", auch Dashboard genannt, ist das Hauptfenster der Warn-App NINA. Hier sind die aktuell gültigen Warnmeldungen für die abonnierten Orte zu sehen. Auch neue Orte können hier hinzugefügt werden. Für sie werden bei einer eintretenden Gefahr alle amtlichen Warnungen des Bevölkerungsschutzes, Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen versendet.

Liegen für die abonnierten Orte Warnmeldungen vor, werden diese unterhalb des Ortsnamens aufgelistet. Anhand der Symbole einer Meldung ist zu erkennen, ob es sich um eine Warnung des Bevölkerungsschutzes, eine Wetterwarnung oder eine Hochwasserinformation handelt. Die Farbe einer Warnmeldung zeigt die Gefahrenstufe an, damit Nutzerinnen und Nutzer einschätzen können, wie schwerwiegend eine Gefahr ist.

Durch Tippen auf die Meldung, wird zur Detailansicht mit allen Informationen und Handlungsempfehlungen gewechselt. Über ein Teilen-Symbol rechts in der Titelleiste der Detailansicht kann die Warnmeldung per E-Mail oder über Social Media direkt geteilt werden. 

Die Warnmeldung

Zunächst zeigt die Detailansicht einer Warnmeldung das Gebiet, in dem die Menschen voraussichtlich von dem drohenden oder schon eingetretenen Ereignis betroffen sind. Die Farbe des Balkens deutet auf eine der Gefahrenstufen hin. Auch das Warngebiet im Kartenausschnitt ist entsprechend eingefärbt.

Die amtliche Gefahrenbeschreibung sollte aufmerksam und in Ruhe gelesen werden, damit Betroffene ihre Situation und mögliche Auswirkungen erfassen können. Besonders wichtig sind die darauffolgenden Handlungsempfehlungen. Sie geben Hinweise, wie sich Bürgerinnen und Bürger in der konkreten Situation schützen können. 

Bedeutung der einzelnen Warnstufen

Über die Auswahl der konkreten Warnstufe im Einzelfall entscheiden die Stellen, die die Warnmeldungen auslösen, in eigener Verantwortung und aufgrund der Lagebeurteilung vor Ort.

Gefahreninformation: Eine zu erwartende oder bereits eingetretene Beeinträchtigung des normalen Tagesablaufs oder eine besondere Beobachtung.

Gefahr: Eine Gefahr, die sich auf Ihre Gesundheit, Ihr Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann.

Extreme Gefahr: Eine Gefahr, die sich kurzfristig erheblich auf Ihre Gesundheit, Ihr Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann.



 

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