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Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregisterauszug online

Mit der eID-Funktion des Personalausweises können Sie den Auszug online beantragen.


Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke

Ein Gewerbezentralregisterauszug wird persönlich mit Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beantragt.


Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde

Wird der Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde benötigt, gelangt er per Post nicht zum Antragsteller, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.


Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma

Wird ein Gewerbezentralregisterauszug über die Firma benötigt, kann der Antrag nur durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Außerdem ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.


Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde

Wird der Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde benötigt, gelangt es per Post nicht zum Geschäftsinhaber, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.


Auszug aus dem Gewebezentralregister online beantragen

Mit dem neuen Personalausweis können Sie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Dafür brauchen Sie:

  • einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (deutsche bzw. ausländische Mitbürger) den elektronischen Aufenthaltstitel mit entsprechender Funktion oder die eID-Karte (EU-Bürger) sowie die AusweisApp2
  • ein geeignetes Smartphone oder passendes Kartenlesegerät
  • online bezahlen können Sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay"

Gebühren

Egal, welchen Auszug Sie aus dem Gewerbezentralregister benötigen und auf welchem Weg Sie diesen beantragen, die Gebühr muss jeweils bei der Beantragung bezahlt werden. Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die Zustellung dauert ca. 8 bis 10 Tage.
Informationen zu den Gebühren erhalten Sie im Service Portal des Landes Baden-Württemberg.