Mit der eID-Funktion des Personalausweises können Sie den Auszug online beantragen.
Ein Gewerbezentralregisterauszug wird persönlich mit Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beantragt.
Wird der Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde benötigt, gelangt er per Post nicht zum Antragsteller, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.
Wird ein Gewerbezentralregisterauszug über die Firma benötigt, kann der Antrag nur durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Außerdem ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.
Wird der Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma für eine Behörde benötigt, gelangt es per Post nicht zum Geschäftsinhaber, sondern wird direkt zur betreffenden Behörde versendet. Deshalb ist es wichtig bei Beantragung die vollständige Adresse und evtl. Ansprechpartner anzugeben.
Dafür brauchen Sie:
Egal, welchen Auszug Sie aus dem Gewerbezentralregister benötigen und auf welchem Weg Sie diesen beantragen, die Gebühr muss jeweils bei der Beantragung bezahlt werden. Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die Zustellung dauert ca. 8 bis 10 Tage.
Informationen zu den Gebühren erhalten Sie im Service Portal des Landes Baden-Württemberg.