Seit dem 01.01.2005 gibt es die Fischereischeine auf Lebenszeit. Dies bedeutet, dass die Gebühr für einen Fischereischein von 25 Euro nur noch einmal fällig ist.
Allerdings ist eine jährliche Fischereiabgabe von 12 Euro zu entrichten. Man kann wählen ob man den Fischereischein für 1, 5 oder 10 Jahre ausstellen lassen möchte.
25 Euro für die einmalige Ausstellung eines Fischereischeines
Für Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren, die keine Prüfung gemacht haben, gibt es die Möglichkeit einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser kostet für die Gültigkeitsdauer von 1 Jahr 12 Euro.
(Die Fischereiprüfung kann ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden. Wenn diese erfolgreich abgeschlossen wurde, kann ein Fischereischein auf Lebenszeit s.o. beantragt werden.)
Haben Sie bereits einen Fischereischein auf Lebenszeit, kann dieser verlängert werden. Die Gebühr für eine Verlängerung beträgt 9 Euro + die Fischereiabgabe für 1, 5 oder 10 Jahre.
Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.
Die Verlängerung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.