Als Behinderung wird jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, bezeichnet. Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie seit der Geburt besteht.
Das Vorliegen und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Landratsämtern (früher: Versorgungsämtern) in Baden-Württemberg auf Antrag festgestellt. Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Kasten Dokumente.
Behinderte Menschen, deren GdB wenigstens 50 beträgt und in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, werden als schwerbehindert eingestuft.
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt beim Landratsamt Böblingen. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Landratsamtes Böblingen unter www.lrabb.de.
Zur Ihrer Entlastung können Sie Ihren Antrag aber auch in Leonberg bei der Abteilung Familien und Senioren im Rathaus am Belforter Platz oder bei einer der Ortschaftsverwaltungen Höfingen, Gebersheim und Warmbronn abgeben.
Bei Fragen zum Ausfüllen der Anträge hilft Ihnen der genannte Ansprechpartner gerne weiter.