Seiteninhalt

Personalausweis

Zusatzinformationen

Beantragen können Sie Ihren Personalausweis nur persönlich beim Bürgeramt oder den Ortschaftsverwaltungen Höfingen, Warmbronn und Gebersheim. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
 
Wenn sich Ihre Adresse ändert, muss der Personalausweis entsprechend geändert werden. Bei allen anderen Änderungen - z.B. bei geändertem Familiennamen - ist ein neuer Ausweis nötig.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.


Befreiung von der Ausweispflicht

Ausführliche Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Das Formular finden Sie auf dieser Seite unten.


Vorläufiger Personalausweis


Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Personalausweis für Sie ausstellen. Er wird sofort ausgestellt und gilt drei Monate.

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.



Bringen Sie immer mit

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm (nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie: Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme und Fotoqualität.



UND

Ihren bisherigen Pass ODER

Ihren Personalausweis ODER

Ihre Geburtsurkunde

Bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:

Einverständniserklärung der Eltern

Ausweise oder Pässe beider Eltern

bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Kinder oder Jugendliche müssen zum Antrag immer persönlich erscheinen, da ihre Identität geprüft werden muss.

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.


Gebühren


Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Personalausweis

vorläufiger Personalausweis


Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion

unter www.personalausweisportal.de.


Auskunftsservice Ausweis

Online-Auskunftsservice Ausweise

So holen Sie Ihren neuen Ausweis ab

Nach Erhalt des PIN-Briefes und ggfs. der E-Mail-Benachrichtigung können Sie Ihren neuen Ausweis dort abholen, wo Sie ihn beantragt haben. Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit.

Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist während der Öffnungszeiten im Bürgeramt und den Ortschaftsverwaltungen ohne Termin möglich.

Weiterführende Informationen

Foto-Mustertafel für Personaldokumente

Anforderung an Lichtbilder für Kinder bis 9 Jahren

Dokumente