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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Parkscheibenregelung und Ausnahmen

In der Leonberger Kernstadt gibt es verschiedene Bereiche mit einer Parkscheibenregelung. Dort darf also nur für einen begrenzten Zeitraum geparkt werden.

Ausnahmen von der Parkscheibenregelung für Anwohner, Berufstätige und Gewerbetreibende
Anwohner, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in einem der Bereiche I bis V (s.u.) haben, und Berufstätige oder Gewerbetreibende im jeweiligen Bereich können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 4 b StVO beantragen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung kann im entsprechenden Bereich länger als für die angegebene Höchstparkdauer geparkt werden.
Dies wird vom Bürgeramt Leonberg ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nur für Anwohner oder Gewerbetreibende in Leonberg
  • Gewerbetreibende müssen eine Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen
  • Personalausweis(e) oder Reisepass/Reisepässe
  • Bei ausländischen (Nicht-EU) Mitbürgern Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
  • Fahrzeugschein
  • Falls Sie nicht selbst der Fahrzeughalter des Auto sind: Überlassungsbestätigung, Bestätigung vom Arbeitergeber bei Firmenfahrzeug, Leasingvertrag,...

Kosten
Die Gebühr für die Ausnahmemegenehmigung beträgt pro Jahr und Fahrzeug 100,- Euro.

Für welche Straßenzüge die Parkscheibenregelung gilt, ist hier zusammengestellt:

Bereich I: Westlich der Leonberger Straße

 
Betroffene Straßen
  • Hohheckstraße
  • Eugenstraße
  • Friedenstraße ab Einmündung Karlstraße
  • Heinrich-Heine-Straße
  • Bismarckstraße (von Einmündung Hindenburgstraße bis zur Einmündung Leonberger Straße)
  • Kreuzstraße ab Einmündung Karlstraße
  • Brennerstraße 11 (war früher einmal Eugenstraße)

Hinweis
Die Karlstraße selbst gehört nicht dazu.

Inhaber einer Ausnahmegenehmigung
Der Parkausweis für diesen Bereich hat die Farbe Weiß.



Bereich II: Östlich der Leonberger Straße


Betroffene Straßen
  • Ostertagstraße
  • Schlegelstraße
  • Ganghofer Straße
  • Salzburger Straße
  • Obere Torstraße
  • Zeppelinstraße


Inhaber einer Ausnahmegenehmigung
Der Parkausweis für diesen Bereich hat die Farbe Rosa.



Bereich III: Südlich der Brennerstraße (zwischen Hindenburg-, Bismarck- und Gebersheimer Straße)


Betroffene Straßen
  • Hindenburgstraße 23-66 (zwischen Brenner- u. Bismarckstraße)
  • Tulpenstraße (auch Brennerstraße 27,29)
  • Gottfried-Keller-Straße
  • Fröbelstraße
  • Poststraße 17-36 (zwischen Brenner- u. Bismarckstraße, auch Poststraße 37)
  • Bismarckstraße 25-64 (zwischen Gebersheimer Straße und Hindenburgstraße, auch Parkstraße 26)
  • Pfaffenwiesenstraße
  • Thomas-Mann-Straße (auch Brennerstraße 47, 49)
  • Hans-Sachs-Straße
  • Roseggerstraße
  • Hebelstraße
  • Gebersheimer Straße, nicht: Gebersheimer Straße 16


Inhaber einer Ausnahmegenehmigung
Der Parkausweis für diesen Bereich hat die Farbe Grau.



Bereich IV: Brennerstraße


Betroffene Straßen
  • Max-Eyth-Straße
  • Albrecht-Dürer-Straße
  • Christophstraße
  • Paulusstraße
  • Anwesen Brennerstraße 24, 26, 28 (Hauseingang ist in der Paulusstraße)
  • Robert-Koch-Straße

Hinweis
Lilienstraße gehört nicht mehr dazu.

Inhaber einer Ausnahmegenehmigung
Der Parkausweis für diesen Bereich hat die Farbe Hellblau.



Bereich V: Bahnhofstraße


Betroffener Bereich
  • Bahnhofstraße (zwischen Einmündung Lindenstraße und Mühlstraße)


Inhaber einer Ausnahmegenehmigung
Der Parkausweis für diesen Bereich hat die Farbe Gelb.


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