Für saubere Straßen in Leonberg und den Ortsteilen benötigen wir Ihre Unterstützung. Denn nur freie Straßenränder ermöglichen uns den effektiven Einsatz der städtischen Kehrmaschinen. Gekehrt wird jeweils im Rhythmus von zwei Wochen.
An welchem Wochentag die Kehrmaschine zu Ihnen kommt und wie Sie die Stadtsauberkeit unterstützen können, lesen Sie hier.
Die Kehrmaschine ist unterwegs und freut sich über freie Straßenränder (Foto: Stadt Leonberg)
Damit die Kehrmaschine effektiv arbeiten kann, müssen die Straßenränder frei sein. Sie können Ihren Beitrag dazu leisten, indem Sie Ihr Fahrzeug am betreffenden Tag nicht in der Straße parken.
Wo die Kehrmaschine nicht gut fahren kann, werden mehrere Tage vor der nächsten Reinigung Halteverbotsschilder aufgestellt. Deren Halteverbot gilt dann jeweils nur für wenige Stunden. Wenn alle Verkehrsteilnehmer darauf achten, ihr Fahrzeug in dieser Zeit nicht in den temporären Halteverbotszonen abzustellen, kann die Kehrmaschine den Straßenrand auch dort gründlich reinigen.
Der Kehrturnus sieht vor, dass im wöchentlichen Wechsel das Stadtgebiet und die Ortschaften gereinigt werden. So entsteht für jede Straße ein Rhythmus von zwei Wochen. Die Straßen, die am selben Wochentag gereinigt werden, wurden so zusammengestellt, dass die Kehrmaschine nicht doppelt fahren muss. Bedingt durch die Route des Kehrfahrzeugs erscheinen manche Straßennamen im Kehrplan mehrfach.
Wann die Kehrmaschine Ihre Straße säubert, entnehmen Sie dem aktuellen Kehrplan für das Stadtgebiet und die Ortsteile Gebersheim, Höfingen und Warmbronn:Um den Kehrplan einzuhalten, werden Reinigungen, die wegen eines technischen Defekts oder einer Inspektion der Kehrmaschine ausfallen müssen, nicht nachgeholt. Falls eine der städtischen Kehrmaschinen etwa an einem Mittwoch einen technischen Defekt haben sollte oder zur Inspektion muss und erst am Donnerstag wieder einsetzbar ist, geht das Kehren danach gemäß Kehrplan für den Donnerstag weiter.
Verzögerungen können zum Beispiel entstehen, wenn viel Herbstlaub dazu führt, dass die Behälter der Kehrmaschinen häufiger geleert werden müssen.
Parallel zum Kehrplan gelten natürlich nach wie vor die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten für die Straßenanlieger. Wer Straßenanlieger ist und wo die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht gilt, regelt eine entsprechende Satzung:
Im November 2018 wurde der Baubetriebshof mit zwei neuen Kehrmaschinen für insgesamt 273.000 Euro ausgerüstet.
Die kleinere Maschine ist eine sogenannte Kehrsaugmaschine mit einem Behälter von zwei Kubikmetern. Sie ist flexibel einsetzbar, wiegt fünf Tonnen, hat eine Spurbreite von 1,30 Metern und kann auch auf Geh- sowie Radwegen eingesetzt werden.
Das größere Fahrzeug ist eine Kompaktkehrmaschine mit einem Behälter von drei Kubikmetern. Es wiegt sieben Tonnen und hat eine Spurbreite von 1,65 Metern. Es verfügt, neben einem größeren Behälter, auch über ein Kehrsystem mit wenig Wasserzufuhr.