...zur Zeit inaktiv...
Quelle: www.bundeswahlleiter.de
Informationen zu "Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen" hält das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de für Sie bereit.
Gegen die Erteilung einer Gruppenauskunft kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie jeweils im zeitlichen Zusammenhang auf unserer Sonderseite sowie im Amtsblatt.
Plakatierung
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.