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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Unterhaltssicherung

Grundwehrdienstleistende und deren Familienangehörige sowie Wehrübende können Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beantragen. Die Leistungen zur Unterhaltssicherung werden nur auf Antrag gewährt.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Internetangebot der Landkreises Böblingen unter  www.landratsamt-boeblingen.de.

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