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Stundung

Eine Stundung schiebt die Fälligkeit der Forderung hinaus. Stundungsanträge sind vom Antragsteller grundsätzlich schriftlich und direkt bei der Stadtkasse an den nebenstehenden Ansprechpartner/in zu stellen.

Für Stundungen werden Stundungszinsen erhoben.

Bei Fragen wenden Sie sich an den nebenstehenden Ansprechpartner/in.