Je nach Schweregrad der Behinderung, gibt es die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht der Parkberechtigungen für Schwerbehinderte.
Die Anträge können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Bürgeramt Leonberg sowie bei den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn gestellt werden.
Bei persönlicher Anfrage bitte mitbringen:
...zur Zeit inaktiv...
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.