Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
zur Online-Bestellung von Personenstandsurkunden
Der online-Antragsassistent führt Sie bequem und sicher durch den Antrag. Ihr Antrag geht direkt beim Standesamt Leonberg zur Bearbeitung ein. Sie erhalten am Ende des Vorgangs eine Eingangsbestätigung sowie eine Übersicht Ihrer eingegebenen Daten.
Die Personenstandsurkunde wird Ihnen im Anschluss mit einer Rechnung - Gebühr 20 Euro je Urkunde - zugestellt.
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.
In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00
Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG:
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
keine
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