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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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An- oder Ummeldung, Abmeldung

Wenn Sie nach Leonberg zuziehen, oder innerhalb von Leonberg und seinen Teilorten Gebersheim, Höfingen und Warmbronn umziehen, müssen Sie sich an- bzw. ummelden. Die An- oder Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Alle Meldungen sind gebührenfrei und können abhängig vom Wohnort beim Bürgeramt bzw. bei den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen oder Warmbronn erledigt werden.

Hinweis für Bürger mit nicht europäischer Staatsangehörigkeit:

Bei einer Anmeldung vom Ausland kommend, müssen Sie persönlich mit Ihrem gültigen Reisepass sowie Aufenthaltstitel (Visum) erscheinen.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben oder ins Ausland ziehen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Wohnungsgeberbestätigung

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die eigentlich im Jahre 2002 abgeschaffte Mitwirkung des Vermieters bei der An- und Ummeldung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug von außerhalb Leonberg) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb von Leonberg) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen, und ist berechtigt bei der Meldebehörde nachzufragen ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Ein ausfüllbares Formular für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf dieser Seite im Kasten mit der Überschrift Dokumente.

Besondere Meldepflichten

Für Bewohner in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen gelten besondere Meldepflichten. Gem. § 32 Abs. 1 des BMG muss, wer in Krankenhäusern, Heimen oder sonstigen Einrichtungen , die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema

Melderegisterauskunft

Bürgeramt Leonberg

Wohnsitz anmelden

Wohnsitz abmelden

Änderung des Wohnsitzes

Dokumente


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