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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen


Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Voraussetzungen


Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Zuständige Stelle


Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Verfahrensablauf


Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen


Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Erforderliche Unterlagen


Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Hinweise


Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsgrundlage


§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk


Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministeriumhaben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

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