Seiteninhalt
06.10.2022

Fristende zur Grundsteuererklärung naht

Rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen sind bislang bei den Finanzämtern eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, teilt das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg mit. Bis Ende Januar 2023 müssen die Erklärungen abgegeben werden. 

Die Frist zur Grundsteuererklärung läuft am 31. Oktober aus.

Die Frist zur Grundsteuererklärung läuft am 31. Oktober aus.  | © Stadtverwaltung/Canva

 

Abgabe bis 31. Januar 2023

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B). Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023. 

Informationsschreiben für Grundsteuer A

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle. 

Weiteres Vorgehen

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt die Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.