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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Fischereischein

Seit dem 01.01.2005 gibt es die Fischereischeine auf Lebenszeit. Dies bedeutet, dass die Gebühr für einen Fischereischein von 25 Euro nur noch einmal fällig ist.

Allerdings ist eine jährliche Fischereiabgabe von 12 Euro zu entrichten. Man kann wählen ob man den Fischereischein für 1, 5 oder 10 Jahre ausstellen lassen möchte.

Die Gebühren für einen Fischereischein auf Lebenszeit:

Die Gebühren für einen Fischereischein auf Lebenszeit ergeben sich dann folgendermaßen:

25 Euro für die einmalige Ausstellung eines Fischereischeines

+   12 Euro
Fischereiabgabe für 1 Jahr

+   60 Euro
Fischereiabgabe für 5 Jahre

+ 120 Euro
Fischereiabgabe für 10 Jahre

       

Für Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren, die keine Prüfung gemacht haben, gibt es die Möglichkeit einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser kostet für die Gültigkeitsdauer von 1 Jahr 12 Euro.

(Die Fischereiprüfung kann ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden. Wenn diese erfolgreich abgeschlossen wurde, kann ein Fischereischein auf Lebenszeit s.o. beantragt werden.)

Haben Sie bereits einen Fischereischein auf Lebenszeit, kann dieser verlängert werden. Die Gebühr für eine Verlängerung beträgt 9 Euro + die Fischereiabgabe für 1, 5 oder 10 Jahre.

Was wird zur Beantragung (Erstausstellung) benötigt?

  • Passbild 
  • Personalausweis/Reisepass
  • Fischereiprüfung 
  • alter Fischereischein
  • Gebühr:
      37 Euro
    für 1 Jahr

      85 Euro
    für 5 Jahre

    145 Euro
    für 10 Jahre

 

Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.

Was wird zur Verlängerung benötigt?

  • Fischereischein
  • persönlich oder Bevollmächtigter
  • Personalausweis/Reisepass
  • Gebühr:
       21 Euro
    für 1 Jahr

       69 Euro
    für 5 Jahre

     129 Euro
    für 10 Jahre

 

Die Verlängerung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

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