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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Erschließungsbeitrag

Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Stadt Leonberg verpflichtet einen Erschließungsbeitrag zu erheben. Dieser ist u.a. für den Bau von Strassen, Plätzen und Wohnwegen bestimmt, um neue Wohngebiete zu erschliessen. 

Darüber hinaus hat sich die Stadt Leonberg verpflichtet einen Erschließungsbeitrag für die Herstellung von Grünanlagen, Kinderspielplätzen und Lärmschutzanlagen zu erheben.
 
Näheres ist in der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungbeitragssatzung) geregelt.
Die Satzung finden Sie auf dieser Seite im Kasten "Dokumente".

Weitere Informationen


Das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg hält unter http://www.service-bw.de weitere Informationen zu diesem Stichwort für Sie bereit.

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