Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist,
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
24.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
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