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Grundsätze der Lokalen Agenda 21 Leonberg

Beschluss des Gemeinderats vom 22. Mai 2012.

§ 1 Zielsetzung der Lokalen Agenda 21

  1. Zur Förderung einer zukunftsfähigen Entwicklung in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht in Leonberg im Sinne des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für das 21. Jahrhundert "Agenda 21" wurde 1999 in Leonberg eine Lokale Agenda 21 gegründet. 
  2. Die Lokale Agenda 21 ist parteipolitisch neutral.
  3. In der Lokalen Agenda 21 arbeiten Leonberger Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und der Gemeinderat gleichberechtigt zusammen. Dabei bilden die Bürgerinnen und Bürger, die in den Arbeitsgruppen vertreten sind, eine Gruppierung, die Vertreter des Gemeinderates, die im Agenda-Forum vertreten sind, eine Gruppierung und die Stadtverwaltung eine Gruppierung.
    Bei Abstimmungen hat jede Gruppierung eine Stimme. Jede Gruppierung bestimmt für Abstimmungen eine/n Sprecher/in. Bei Abstimmungen gilt das Konsensprinzip. Mehrheitsentscheidungen sind ausgeschlossen. 
  4. Die Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Mitwirkung von Personen mit Migrationshintergrund und Jugendlichen ist ausdrücklich erwünscht. Es gelten die Grundsätze der Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Stadt Leonberg gemäß Kapitel 28 der Agenda 21.
  5. Die Lokale Agenda 21 bringt sich in das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung in Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse der Stadt ein. Sie entwickelt eigene Initiativen im Sinne von Absatz 1. Über die weitere Bearbeitung dieser Initiativen im Rahmen der Lokalen Agenda 21 entscheiden die unter Absatz 3 genannten Gruppierungen ebenfalls im Konsensprinzip.
  6. Eine erfolgreiche Arbeit der Lokalen Agenda 21 erfordert Kooperation, gegenseitiges Vertrauen und respektvollen Umgang aller Beteiligten miteinander.
  7. Über ihre Arbeit wird öffentlich berichtet.

 

§ 2 Organe der Lokalen Agenda 21

  1. Vollversammlung
  2. Agenda-Forum
  3. Arbeitsgruppen

 

§ 3 Die Vollversammlung

  1. In der Vollversammlung werden die Arbeitsergebnisse der Gruppen der Lokalen Agenda 21 den Leonberger Bürgerinnen und Bürger vorgestellt.
  2. Jede Leonberger Bürgerin / jeder Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und des Gemeinderats können in der Vollversammlung Anregungen und Ideen einbringen. Diese Anregungen und Ideen werden zur weiteren Bearbeitung an das Agenda-Forum weitergeleitet.

 

    § 4 Das Agenda-Forum

    1. Das Agenda-Forum setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
      • der Sprecherin / dem Sprecher der Lokalen Agenda 21 sowie der Stellvertreterin / dem Stellvertreter
      • je einer Vertreterin / einem Vertreter der einzelnen Gruppierungen des Gemeinderats
      • den Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgruppen oder deren Stellvertretungen
      • mindestens einem Vertreter / einer Vertreterin der Stadtverwaltung.
    2. Die Vertreterinnen / Vertreter des Gemeinderates, die im Forum vertreten sind, bestimmen im jährlichen Wechsel die Vorsitzende / den Vorsitzenden.
    3. Jede Gruppierung hat nach § 1 Abs. 3 eine Stimme.
    4. Im Agenda-Forum werden alle Entscheidungen über die Arbeit der Lokalen Agenda 21 in Leonberg getroffen.
      • Bestimmung der Ziele der Lokalen Agenda 21
      • Entscheidung über Aufnahme und Beibehaltung von Arbeitsgruppen
      • Entscheidung über die Auflösung einer Arbeitsgruppe nach dem Ende des Projekts
      • Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
      • Vergabe der Haushaltsmittel der Lokalen Agenda 21 an die einzelnen Arbeitsgruppen
      • Verabschiedung von Stellungnahmen zu Themenbereichen der   Lokalen Agenda 21
    5. Das Agenda-Forum tagt öffentlich.

     

      § 5 Die Arbeitsgruppen

      1. Die Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 arbeiten an Projekten, die die Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit in Leonberg fördern.
      2. Jede Arbeitsgruppe wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin / einen Sprecher und die Stellvertretung. Sie / er vertritt die Arbeitsgruppe im Agenda-Forum und in der Vollversammlung. Die Wahl erfolgt durch einfache Mehrheit der Anwesenden. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich.
      3. Die Arbeitsgruppen sind grundsätzlich offen für die Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger.
      4. Die Arbeitsgruppen berichten der Agenda-Sprecherin / dem Agenda-Sprecher über ihre Arbeit in den Gruppen zur Vorbereitung auf die Vollversammlung.
      5. Jede Arbeitsgruppe erhält bei Bedarf Unterstützung durch die Amtsleitung des jeweiligen Fachamts der Verwaltung. Die Amtsleitung oder eine von ihr beauftragte Person des Fachbereichs berät die Arbeitsgruppe bei Fachfragen. Sie bringt die Gesichtspunkte der Verwaltung mit ein.

       

        § 6 Aufgabe und Wahl der Sprecherin / des Sprechers und der Stellvertretung

        1. Vertretung der Lokalen Agenda 21 nach außen.
        2. Vorbereitung der Sitzung des Agenda-Forums.
        3. Einberufung der Vollversammlung mindestens einmal im Jahr durch rechtzeitige Veröffentlichung vier Wochen vorher im Amtsblatt der Stadt Leonberg.
        4. Vorbereitung und Leitung der Vollversammlung.
        5. Sie / er wird bei ihrer / seiner Arbeit von der Stadtverwaltung Leonberg unterstützt.
        6. Die Sprecherinnen / Sprecher werden in einer Sitzung des Agenda-Forums aus der Mitte der Leonberger Mitglieder der Arbeitsgruppen gewählt. Zu dieser Sitzung werden alle Leonberger Mitglieder der einzelnen Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 eingeladen und jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Vertreter des Gemeinderats, die im Forum vertreten sind und die Stadtverwaltung haben ebenfalls je eine Stimme. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit.
        7. Die Amtszeit der Sprecherin / des Sprechers der Lokalen Agenda 21 und der Stellvertretung beträgt zwei Jahre.
        8. Dem Gemeinderat ist von der Agenda-Sprecherin / dem Agenda-Sprecher i.d.R. jährlich ein Bericht vorzulegen.

         

          § 7 Aufgaben des Agenda-Büros

          1. Das Agenda-Büro unterstützt die Arbeit der Lokalen Agenda 21 und die Arbeit der einzelnen Agendagruppen.
          2. das Agenda-Büro verwaltet die Haushaltsmittel der Lokalen Agenda 21.
          3. Die Anregungen und Ideen aus der Vollversammlung werden von dem Agenda-Büro aufgenommen und an das Agenda-Forum weitergeleitet.
          4. Das Agenda-Büro erstellt die Protokolle der Vollversammlung und des Agenda-Forums.
          5. Die Beschlüsse des Agenda-Forums werden von dem Agenda-Büro an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet.
          6. Das Agenda-Büro ist für die Öffentlichkeitsarbeit der
            Lokalen Agenda 21
            zuständig.

           

            § 8 In-Kraft-Treten und Änderungen der Grundsätze

            Diese Grundsätze beruhen auf einem Beschluss des Gemeinderats vom 22.05.2012 und ersetzen die Satzung in der Fassung vom 25.11.2004.

            Änderungen der Grundsätze können vom Agenda-Forum angeregt werden. Jede Änderung der Grundsätze bedarf immer eines Beschlusses des Gemeinderats.