Stadt Leonberg sucht Wohnraum für Geflüchtete und bittet um Unterstützung aus der Bevölkerung
178 Geflüchtete teilt das Landratsamt Böblingen der Stadt Leonberg bis Ende des Jahres 2022 zu. Die städtischen Einrichtungen sind aber bereits jetzt voll ausgelastet. Leonbergerinnen und Leonberger, die eine Wohnung oder gar ein Haus für Geflüchtete zur Verfügung stellen können, werden gebeten, mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Symbolbild: Pixabay.
178 Menschen bis Jahresende
Die Menschen kommen aus der Ukraine, Mali, Afghanistan – oder anderen Ländern der Welt, in der sie vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Sie verlassen nie freiwillig ihre Heimat. Am Ende einer oft qualvollen, manchmal sogar lebensgefährlichen Reise über Meer oder Land, kommen sie auch in Leonberg an. Dann brauchen sie vor allem eines: Ein Ort, an dem sie sicher untergebracht sind.
Doch gerade diese Unterkünfte, die die Stadt Leonberg unterhält, sind Mangelware. Damit die Geflüchteten nicht in Sporthallen unterkommen müssen, sucht die Stadt Bürgerinnen und Bürger, die in Leonberg oder den Teilorten freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Sollte ein Leonberger oder eine Leonbergerin Geflüchtete unterbringen, tritt die Stadt Leonberg als Mieter auf. Sowohl die Zuteilung der Menschen, als auch die Aufstellung des Mietvertrages, übernimmt die Verwaltung. Die Mietkosten orientieren sich an den ortsüblichen Mieten. In der Regel bezahlt die Stadt 15 Prozent mehr als der Mietspiegel verlangt. Die Mietverträge laufen befristet mindestens ein Jahr.
Sie wollen helfen? Fragen und Antworten im Überblick:
Mit wem wird der Mietvertrag abgeschlossen?
Mietvertragspartner ist die Stadt Leonberg. Sie übernimmt die Mietzahlungen. Ein Ausfallrisiko für Mieten gibt es daher nicht. Den Bewohnenden wird die Wohnung durch Verwaltungsverfügung zugewiesen, so, dass übliche mietvertragliche Bindungen zwischen der Stadt Leonberg und dem Wohnungsnutzenden nicht zur Anwendung kommen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen möchte?
Ansprechpartner für alle technischen und mietvertraglichen Fragen ist das Amt für Gebäudemanagement. Wenn Sie eine Wohnung oder Immobilie anbieten wollen, findet zunächst ein Besichtigungstermin statt, bei dem die Eignung geprüft wird. Ebenso wird das Umfeld betrachtet. Ziel ist immer eine sozial verträgliche Unterbringung der Menschen.
Wer übernimmt die Kosten für Renovierung?
Sollten vor der Vermietung Schönheitsreparaturen oder kleinere Renovierungsarbeiten notwendig sein, kann die Stadt in Absprache mit dem Eigentümer die Kosten dafür übernehmen und sich um die Abwicklung kümmern. Grundsätzlich kann der Vermieter die übliche Kaution erhalten. Der Vermieter trägt kein Risiko und kann sich sicher sein, den Wohnraum in vertragsgemäßem Zustand nach Ablauf des Vertrags zurückzuerhalten.
Wer haftet für etwaige Schäden?
Die Stadt Leonberg als Vertragspartner haftet für die Bewohnenden und kommt für von ihnen verursachte Schäden auf.
Wonach richtet sich die Höhe der Miete?
Die Miete richtet sich nach dem Zustand des Objekts und kann die Mietobergrenzen des örtlichen Mietspiegels im Einzelfall um bis zu 15 Prozent übersteigen.
Wer ist Ansprechpartner, wenn es während des Mietverhältnisses Probleme gibt?
Die Stadt stellt für alle vertraglichen und technischen Fragen einen Ansprechpartner.
Kann eine Wohnung befristet vermietet werden?
Der Mietvertrag ist in jedem Fall auf mindestens ein Jahr befristet.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Mietvertrag endet nach Ablauf der Befristung und kann mit beiderseitigem Einverständnis verlängert werden.
Wie viele Flüchtlinge darf ich in einer Wohnung unterbringen?
Personenzahl und Wohnungsgröße müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Stadt sorgt für eine verträgliche Belegung, auch im Hinblick auf das Nachbarschaftsverhältnis.
Welche Kriterien muss die Wohnung erfüllen?
Generell alle Kriterien, die auch für eine private Vermietung gelten: im Hinblick auf Zustand, sanitäre Einrichtungen, Heizung, etc.
Was mache ich, wenn andere Familienmitglieder nachziehen wollen?
Die Stadt legt gemeinsam mit dem Vermieter eine Obergrenze für die Belegung der Wohnung fest.
Wer hilft mir bei Verständigungsproblemen?
Die Ansprechpartner der Stadt helfen bei Abstimmungsfragen.
Wer vermittelt Flüchtlinge, die eine Wohnung suchen?
Die Flüchtlinge werden der Stadtverwaltung in der Regel von der Landkreisverwaltung zugewiesen. Die Stadt übernimmt die Organisation der Anschlussunterbringung.
Kann ich auch ein einzelnes Zimmer anbieten?
Wenn ein einzelnes Zimmer einen abgeschlossenen Bereich darstellt, etwa eine Einliegerwohnung, dann kommen auch kleine Objekte zur Anmietung infrage. Einzelne Zimmer in selbstgenutzten Wohnungen und Häusern werden nicht angemietet.
Wo gibt es Unterstützung, falls die Mieter Hilfe benötigen?
Zu Fragen der Unterstützung können sich die Vermieter an den Sozialen Dienst der Stadt Leonberg wenden.
Alle weiteren Fragen zum Mietverhältnis und Mietvertrag erteilt das Amt für Gebäudemanagement unter der Telefonnummer: 07152 990-3225 oder -3221. Außerdem können Fragen auch per Mail unter anmietung@leonberg.de eingereicht werden. Fragen zur Unterstützung beantwortet der Soziale Dienst beim Amt für Jugend, Familie und Schule unter der Telefonnummer 07152 990-2422.