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25.03.2022

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kommen immer mehr Menschen nach Deutschland, die von dort fliehen müssen. Als Folge der stetig steigenden Zahl an Menschen, ist nun auch die Verteilung voll angelaufen. Die Unterbringungsplätze des Landkreises füllen sich stetig. Daher müssen weitere Notunterkünfte vorbereitet werden. Auch in der Sporthalle des Berufsschulzentrums Leonberg sollen Geflüchtete unterkommen. 

Symbolbild: Pixabay.

Symbolbild: Pixabay.

 

Sie wollen Geflüchtete aufnehmen?

Wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellen kann, kann sich bei der Hotline des Landkreises unter 07031 663-3838 oder per E-Mail an ukraine@lrabb.de melden. Die Meldungen, die beim Landkreis eingehen, werden an die Städte und Gemeinden weitergegeben, um Bedarf vor Ort decken zu können. Bei der Stadtverwaltung Leonberg können Wohnungen über einen Online-Antragsassistenen gemeldet werden.

Spendenkonto des Landkreises

Derzeit sind insbesondere Geldspenden sehr hilfreich. Der Landkreis Böblingen, die Städte und Gemeinden sowie die Kreissparkasse hat ein gemeinsames Konto eingerichtet: „Spendenkonto Ukrainehilfen“, Kreissparkasse Böblingen, IBAN DE05 6035 0130 0001 1320 49. Bislang sind bereits mehr als 100.000 Euro eingegangen. 

Anmeldung von Geflüchteten 

Geflüchtete aus der Ukraine müssen aufgrund der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie nicht das bisherige dreistufige Aufnahmesystem durchlaufen. Sie dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage hier aufhalten. Bei Einreise bis zum 23. Mai 2022 brauchen sie sich grundsätzlich nicht zu melden. Für den Bezug von Sozialleistungen oder auch eine Arbeitserlaubnis braucht es die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Dann wird in der Regel auch ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt.

Bei einem Aufenthalt, der länger als 90 Tage ist, oder wenn Sozialleistungen bezogen werden sollen, müssen sich geflüchtete Personen aus der Ukraine im Bürgeramt oder in den Ortschaftsverwaltungen (Höfingen, Warmbronn, Gebersheim) anmelden und bei der Ausländerbehörde registrieren.

Für die Anmeldung muss vorab ein Termin beim Bürgeramt unter www.leonberg.de/termine vereinbart werden. Für die Anmeldung ist es grundsätzlich notwendig, persönlich zu erscheinen. Erst nach der Anmeldung kann beim Landkreis der Antrag auf Sozialleistungen eingereicht werden. Dieser gewährleistet auch medizinische Behandlungen.

Hinweise online

Alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung von Menschen aus der Ukraine sind auf der städtischen Webseite unter www.leonberg.de/ukraine abrufbar. Ebenso sind hier zahlreiche Informationen rund um die Unterbringung und Versorgung zu finden. Außerdem hat der Landkreis unter www.lrabb.de zahlreiche Informationen gebündelt.

 

Kontakt

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
 
Telefonnummer 07152 990-1011

Telefonnummer 07152 990-1021



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