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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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17.01.2024

Ergebnisse der Amtsblatt-Umfrage von Juli 2023

648 Formulare hat die Pressestelle der Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten ausgewertet. Dabei gab es bei einigen Fragen klare Tendenzen: Fast alle Befragten lesen das Amtsblatt regelmäßig in Papierform, das in ihrem Briefkasten landet. Die meisten möchten auch in Zukunft die gedruckte Version erhalten. Klar war auch, dass das Amtsblatt weiterhin wöchentlich erscheinen soll. 

Amtsblatt-Umfrage 2023

 

Umfrage zu Leonberger Amtsblatt liefert deutliche Ergebnisse

Aus der Umfrage ging ebenso deutlich hervor, dass fast ein Drittel der Teilnehmenden nicht mit dem Zustell-Service zufrieden ist. Hier arbeitet die Pressestelle bereits an einer Lösung und bittet um Geduld sowie Verständnis.

Die Ergebnisse der Umfrage dienen als Grundlage, um das Amtsblatt leserfreundlicher und ansprechender zu gestalten. Dabei kamen Fragen auf, die beantwortet werden:

Warum sind keine Alters- und Ehejubilare mehr abgedruckt?

Melderechtliche Vorschriften zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen dürfen nicht mehr auf Amtsblätter angewendet werden. Amtsblätter sind im rechtlichen Sinn ausschließlich Mitteilungsblätter der Gemeinden, unterliegen strengen Regularien – unter anderem beim Datenschutz – und dürfen keine Aufgaben übernehmen, die der Presse zustehen. Darunter fällt die Veröffentlichung von Jubilaren und Geburtstagen, sie gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde. Die Weitergabe der Daten an die Presse ist bei Bedarf der Medienschaffenden weiterhin möglich. Bürgerinnen und Bürger können dagegen jedoch, wie bisher, schriftlich widersprechen. Das Formular ist unter www.leonberg.de/amtsblatt in der rechten Randspalte zu finden.

Warum werden keine Vereins- und Kirchennachrichten veröffentlicht?

Auch diese Bereiche fallen unter die Aufgaben der Presse. Das Amtsblatt ist den Veröffentlichungen der Verwaltung vorbehalten. Herausgeber ist die Stadtverwaltung beziehungsweise Oberbürgermeister Martin Georg Cohn. Anders verhält es sich bei Mitteilungsblättern. Diese werden von Verlagen herausgegeben. Deshalb sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den Mitteilungsblättern Höfingen, Gebersheim und Warmbronn weniger eng gefasst. Erlaubt ist im Amtsblatt lediglich die Veröffentlichung von Veranstaltungshinweisen von Vereinen.

Kann ich im Amtsblatt eine Anzeige schalten?

Nein, da es sich um ein Amtsblatt handelt, sind keine "fremden" Inhalte gestattet. Stattdessen können in Mitteilungsblättern sowie im Leonberger Wochenblatt, das von der Leonberger Kreiszeitung herausgegeben wird, Anzeigen geschaltet werden. Auch in der Tageszeitung der Leonberger Kreiszeitung kann Werbung erscheinen. Das gilt ebenfalls für alle weiteren Druckerzeugnisse und Onlinemedien.


 

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