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Informationen zum Corona-Virus in der Übersicht

Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben.

Aufhebung der Corona-Verordnung seit 1. März 2023

Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus. Das Land hat seit dem 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause.

Entsprechender Beschluss durch das Landeskabinett

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes - auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage zu diesem Zeitpunkt - für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen.

Keine Maskenpflicht mehr für Besucher in medizinischen Bereichen

Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wurde zum 7. April 2023 abgeschafft.


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