Voraussetzungen angepasst: Mehr Haushalte erhalten Wohngeld
Zum 1. Januar ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Dadurch haben ab sofort mehr Leonbergerinnen und Leonberger Anspruch auf Wohngeld. Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Durch die Wohngeldreform haben deutlich mehr Haushalte in Leonberg Anspruch auf die Hilfeleistung.
Fragen zum Wohngeld
Mit der Wohngeldreform haben deutschlandweit etwa zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen einen Anspruch auf Wohngeld – bisher waren es rund 600.000. Mit der Reform wird auch dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt. So wird das ausbezahlte Wohngeld deutlich erhöht.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen erhalten. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Ob Bürgerinnen und Bürger anspruchsberechtigt sind, ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der anrechenbaren Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Wohngeld kann nicht an Empfängerinnen und Empfänger folgender Sozialleistungen ausbezahlt werden: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ergänzende Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.
Wie und wo erfolgt die Antragsstellung?
Zuständig für Leonberg ist die Wohngeldstelle im neuen Rathaus am Belforter Platz. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 16 bis -18 Uhr. Mittwochs ist die Wohngeldstelle geschlossen. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 07152 990-2437 beziehungsweise unter den Durchwahlen -2438 und -2433 erreichbar.
Auf der städtischen Webseite unter www.leonberg.de/Wohngeld sind weitere Informationen zum Wohngeld zu finden. Dort können auch die Anträge ausgefüllt und heruntergeladen werden. Außerdem ist hier aufgelistet, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wichtige Hinweise
Bundesweit wird von einer Verdreifachung der Anträge ausgegangen. Deshalb wird sich die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen deutlich verlängern. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis. Ansprüche gehen bei einer längeren Bearbeitungszeit aber nicht verloren, da das Wohngeld rückwirkend ab dem Antragsmonat ausbezahlt wird.
Heizkostenzuschuss II
Bürgerinnen und Bürger, die in den Monaten September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezohen haben, erhalten automatisch den Heizkostenzuschuss II ausgezahlt. Der Zuschuss ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt: Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 415 Euro; ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 540 Euro; für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt gibt es zusätzlich 100 Euro.
Sie erhalten bereits Wohngeld?
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, müssen nichts veranlassen. Sie erhalten die Erhöhung automatisch. Im Februar wir dazu der neue Wohngeldbescheid mit der Erhöhung ab Januar 2023 verschickt.