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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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23.11.2023

Wahlen 2024: Stadt Leonberg informiert online

In Vorbereitung auf die Wahlen am Sonntag, 9. Juni 2024, informiert die Stadtverwaltung Leonberg auf www.leonberg.de/Wahlen2024 über alle zugehörigen Themen. Die Seite wird bis zum Wahltag weiter anwachsen und soll als Hauptinformationsquelle rund um die Wahlen dienen. 

Auf einer Sonderseite informiert die Stadt zu allen Themen rund um die Wahlen am 9. Juni 2024.

Auf einer Sonderseite informiert die Stadt zu allen Themen rund um die Wahlen am 9. Juni 2024.  | © Stadt Leonberg

 

Alles rund ums Wahljahr 2024

Leonberg wählt am 9. Juni 2024. Wahlberechtigte erhalten teils bis zu fünf Stimmzettel, mit der sie in der Wahlkabine stehen. Damit der Umfang nicht zu Verwirrung führt, informiert die Stadtverwaltung schon jetzt auf www.leonberg.de/Wahlen2024 über alle Themen rund um die Wahlen im kommenden Jahr. Die Website wird stetig um Informationen ergänzt. 

Was wird 2024 in Leonberg gewählt? 

Am Sonntag, 9. Juni 2024, steht europaweit die Wahl des Europaparlaments an. Am selben Tag entscheiden Leonbergerinnen und Leonberger darüber, wer künftig den Gemeinderat sowie die Ortschaftsräte von Gebersheim, Höfingen und Warmbronn bilden wird. Außerdem setzt sich der Kreistag neu zusammen. Ebenso wird die Regionalversammlung des Verband Region Stuttgart gewählt. 

Wählen ab 16

Nach der Reform des Wahlrechts sind für fünf Wahlen alle Bürgerinnen und Bürger mit vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Viele junge Leonbergerinnen und Leonberger werden 2024 zum ersten Mal wählen. Damit auch sie informiert und vorbereitet sind, setzt die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Jugendausschuss auf eine umfangreiche Kommunikation – offline wie online auf entsprechenden Kanälen. 

Wahlhelfer werden für Leonberg

Am Wahltag werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal oder für die Briefwahl eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchte, findet ebenfalls auf dieser Seite Informationen.


 

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