Jahr für Jahr sind unsachgemäßer Gebrauch, Unkenntnis, Leichtsinn, Angeberei und Alkohol Ursache für teilweise schwere Verletzungen und erhebliche Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerk in Deutschland. Damit zum Jahreswechsel keine Unfälle passieren, sind einige Verhaltensregeln zu beachten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur an Silvester und Neujahr gestattet | © pixabay
Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 ist in diesem Jahr zwar bereits ab Donnerstag, 28. Dezember erlaubt, trotzdem dürfen Raketen, Böller und Co. nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Vor der Benutzung – am besten schon am Nachmittag – sollten unbedingt die Gebrauchshinweise sorgfältig gelesen werden. An der aufgedruckten Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben "BAM beginnt, ist zu erkennen, ob es sich um legale Feuerwerkskörper handelt.
Raketen sollten immer senkrecht abgeschossen werden. Wichtig ist außerdem ein sicherer Startplatz. Ideal für die Standsicherheit ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Auf gar keinen Fall sollten Feuerwerkskörper nach dem Zünden in der Hand behalten werden.
Bei der Verwendung der neuen Batterie-, System- und Kombinationsfeuerwerke sind besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten. Sie sollten nur auf entsprechend großzügigen Plätzen abgeschossen werden.
Auch andere größere Knallkörper wie Kanonenschläge müssen auf den Boden gelegt und dort gezündet werden, ehe man sich anschließend rasch entfernt. Auf Plätzen mit vielen Menschen ist unbedingt auf die Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstandes zu achten. Von Feuerwerk, das trotz Zündung nicht knallt, sollte man grundsätzlich die Finger lassen.
Artikel, die im Haus oder in der Wohnung verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, nur auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abbrennen. Dies gilt auch für Wunderkerzen. Türen und Fenster sollten geschlossen sein. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Haustiere können durch die Knallerei Angst bekommen. Hunde gehören an die Leine und Katzen ins Haus.
Himmelslaternen sind aufgrund der hohen Brandgefahr in Deutschland grundsätzlich verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe. Für Notfälle gilt: 112 wählen.