Rechtzeitig prüfen, ob Ausweisdokumente aktuell sind
Wer auf Reisen geht, benötigt einen gültigen Personalausweis und außerhalb des Schengen-Raums zumeist einen Reisepass. Sind die Ausweisdokumente abgelaufen oder nicht mehr lange gültig, können Bürgerinnen und Bürger neue Dokumente beim Bürgeramt beantragen. Hierzu steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Sind die Ausweisdokumente noch aktuell? Rechtzeitig vor Reiseantritt können diese im Bürgeramt beantragt werden. | © Corinna Kempf
Termine online vereinbar
Einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen, erfordert einen persönlichen Besuch beim Bürgeramt. Die Termine können vorab über die städtische Webseite www.leonberg.de vereinbart werden. Auch spontane Besuche sind möglich. Dann kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen.
Wird das Dokument für Kinder beantragt, müssen mindestens ein Elternteil und das Kind anwesend sein. Zum Termin bringen Bürgerinnen und Bürger folgende Unterlagen mit:
- bisheriges Ausweisdokument und bei Erstantrag die Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (inkl. Ausweiskopien) oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten (bei Ausstellung unter dem 16. Lebensjahr). Dieses Dokument kann bei der Online-Terminvereinbarung heruntergeladen werden.
Die Gebühren für das neue Ausweisdokument sind bei Antragstellung vollständig in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Sind die erforderlichen Unterlagen abgegeben, die Fingerabdrücke erfasst und der Antrag unterschrieben, dauert es ein paar Wochen, bis das neue Ausweisdokument von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist; bei einem Personalausweis mindestens drei Wochen, ein Reisepass dauert mindestens vier Wochen. Ein Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) kann in der Regel sofort ausgestellt werden und ist für ein Jahr gültig.
Fertige Ausweisdokumente können während der Öffnungszeiten persönlich im Bürgeramt abgeholt werden. Bei der Antragstellung kann auch die Abholung am Ausweisterminal vereinbart werden, dies ist rund um die Uhr möglich.
Was passiert, wenn der Pass abgelaufen ist?
Da Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtet sind, einen gültigen Pass zu besitzen, droht kein Bußgeld, wenn der Reisepass abgelaufen sein sollte. Anders sieht das jedoch ohne gültigen Personalausweis aus. Ohne gültiges Ausweisdokument droht eine Geldstrafe. Grundsätzlich besitzt ein abgelaufenes Ausweisdokument keinerlei Gültigkeit mehr. Bürgerinnen und Bürger können jenes deshalb auch nicht länger benutzen, um sich in Deutschland auszuweisen. Unter Umständen kann man damit trotzdem noch ins Ausland reisen. Viele Länder, zumindest in Europa, zeigen Kulanz und akzeptieren auch Ausweisdokumente die höchstens ein Jahr lang abgelaufen sind. Aber aufgepasst: Die meisten Fluggesellschaften akzeptieren ungültige Ausweisdokumente nicht, weshalb sich die Einreise per Flugzeug schwierig gestaltet.
Öffnungszeiten Bürgeramt
Das Bürgeramt im alten Rathaus hat montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Ab April gelten geänderte Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag: vorübergehend geschlossen
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr