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15.02.2023

Keine Alters- und Ehejubilare mehr im Amtsblatt

Da die melderechtlichen Vorschriften nicht mehr auf Amtsblätter angewendet werden dürfen, sind im Amtsblatt der Stadt Leonberg keine Alters- und Ehejubilare mehr abgedruckt.

Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (rechts) und die Ortsvorsteher Wolfgang Kühnel (hintere Reihe, 2. von rechts) und Jens Schneider (hintere Reihe, rechts) mit den Ehejubilaren aus dem Monat September.

Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (rechts) und die Ortsvorsteher Wolfgang Kühnel (hintere Reihe, 2. von rechts) und Jens Schneider (hintere Reihe, rechts) mit den Ehejubilaren aus dem Monat September.  | © Sebastian Küster

 

Neue Regelung

Ab Februar werden im Amtsblatt keine Alters- und Ehejubilare mehr veröffentlicht. Auch in den Mitteilungsblättern Höfingen, Gebersheim und Warmbronn werden diese personenbezogenen Daten nicht mehr abgedruckt. Weiterhin geben wird es hingegen die Rubriken "Sterbefälle", "Geburten" und "Eheschließungen".

Hintergrund der Änderung im Amtsblatt ist, dass die melderechtlichen Vorschriften zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen nicht mehr auf Amtsblätter angewendet werden dürfen. Amtsblätter sind im rechtlichen Sinn ausschließlich Mitteilungsblätter der Gemeinden, unterliegen strengen Regularien unter anderem beim Datenschutz und dürfen keine Aufgaben übernehmen, die der Presse zustehen. Die Veröffentlichung von Jubilaren und Geburtstagen gehören nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde.

Die Weitergabe der Daten an die Presse ist weiterhin möglich. Bürgerinnen und Bürger können dagegen jedoch, wie bisher, schriftlich widersprechen. Das Formular ist unter www.leonberg.de/amtsblatt in der rechten Randspalte zu finden.

Die Verwaltung bittet um Verständnis.