FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Im Einzelhandel, in geschlossenen Räumen und in der Gastronomie gilt seit dem heutigen Mittwoch, 12. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren. Auch in den Museen und in der Stadtbücherei muss FFP2-Maske getragen werden.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt die FFP2-Maske in geschlossenen Räumen verbindlich vor. Der Zutritt zur Stadtbücherei, zu Museen und in die Verwaltungsgebäude der Kernstadt und der Teilorte ist für Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren nur mit Masken der Zertifizierung KN95, N95 oder FFP2 gestattet.
Auch im Einzelhandel und in der Gastronomie gelten diese Regeln. In öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz sind weiterhin auch OP-Masken gestattet.
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