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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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22.05.2024

Briefwahl: so funktioniert’s

Am 9. Juni 2024 wird gewählt. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich bereits intensiv Gedanken darüber, wem sie ihre Stimmen geben. Dafür müssen sie allerdings nicht ins Wahllokal gehen. Das geht ganz bequem von zuhause aus. 

Die Stimmzettel für die Wahlen können bequem zuhause ausgefüllt und per Post an die Verwaltung geschickt werden.

Die Stimmzettel für die Wahlen können bequem zuhause ausgefüllt und per Post an die Verwaltung geschickt werden.  | © Corinna Kempf

 

Wählen in Leonberg: die Briefwahl

Briefwahl können alle Leonbergerinnen und Leonberg ganz einfach auf der städtischen Webseite beantragen. Die Briefwahlunterlagen schickt die Stadt allen Antragstellenden spätestens Ende Mai postalisch zu. Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten bereits erhalten haben, befindet sich bereits ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann. Wer den QR-Code scannt, kann den Antrag auch online stellen. Praktischerweise sind die Informationen dann schon vorausgefüllt.

Die können alle Leonbergerinnen und Leonberg ganz einfach auf der städtischen Webseite unter www.leonberg.de/wahlen2024 beantragen. Die Briefwahlunterlagen schickt die Stadt allen Antragstellenden spätestens Ende Mai postalisch zu. Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten bereits erhalten haben, befindet sich bereits ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann. Wer den QR-Code scannt, kann den Antrag auch online stellen. Praktischerweise sind die Informationen dann schon vorausgefüllt.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei Bedarf bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen. 

An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?

Die Stadt Leonberg verschickt den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift). Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. In diesem Fall können alle die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. 

Was ist die Briefwahl an Ort und Stelle genau?

Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle der Stadt Leonberg ab, können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. 

Wann muss ich Briefwahl beantragen?

Der Antrag auf einen Wahlschein sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. In bestimmten Fällen kann ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Diese Fälle sind in der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis aufgelistet.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?

Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings selbst ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. 

Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Deutschen Post verschickt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden (spätestens drei Tage vor der Wahl einwerfen). Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Im besten Fall sollten alle Briefwählenden sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ihre Kreuzchen setzen und den Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. 

Wer zählt die Ergebnisse der Briefwahl aus?

Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände eingesetzt. Diese zählen am Wahltag ab 18 Uhr die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus. 


So läuft Briefwahl am Beispiel der Europawahl ab:

  1. Stimmzettel persönlich ankreuzen. Sie haben eine Stimme.
  2. Stimmzettel in weißen Umschlag legen und zukleben.
  3. Die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben.
  4. Wahlschein zusammen mit weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  5. Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert zur Deutschen Post oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben.

Je nach Wahl kann eine unterschiedliche Anzahl an Stimmen vergeben werden. Auf dem jeweiligen Stimmzettel steht, wie viele Stimmen vergeben werden können. Auch die Farbe der Wahlbriefumschläge variiert je nach Wahl.


 

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