Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Leonberg
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 25 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Grundschulbezirke
Für die Grundschulen werden die Bezirke entsprechend dem in der Anlage beigefügten Straßenverzeichnis, welche bei neu hinzugekommenen Straßen entsprechend aktualisiert wird, festgelegt. Die Anlage ist Bestandteil der "Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Leonberg".
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Leonberg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Oberbürgermeister in dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Leonberg, den 28. Mai 2025
gez.
Klaus Brenner
Bürgermeister